Zweck der Stiftung

Im Gesetz 1997. CLVI. 26§ über die gemeinnützige Gesellschaften umgeschrieben

  • Die Bewahrung des kulturellen Erbes
  • Kulturelle Tätigkeit führen
  • Baudenkmalschutz
  • Kulturelle Kontakte mit hinter unseren Grenzen lebenden Ungarn,

als gemeinnützige Tätigkeit fortführen, persönliche und gesellschaftliche Interesse befriedigen zu den obigen Zwecken. In diesen Rahmen kann das Vermögen der Stiftung zur Entwicklung des Kirchenmusiklebens der römisch-katholischen Hauptpfarrkirche verwendet werden.

Konkrete Ziele:

  • Die Reparatur, die Instandhaltung der Kirchenorgel bzw. Orgelbau in entsprechender Qualität
  • Unterstützung des Kirchenmusiklebens der Hauptpfarrkirche, und dessen Vorstellung in anderen Gegenden
  • Kirchenmusikalische Konzerte, Treffen, Begegnungen und Weiterbildungen organisieren